Frequently asked questions
FAQs
Bitte lesen Sie sich die Antworten auf häufig gestellte Fragen durch. Gegebenenfalls beantworten sich damit Ihre Fragen. Sollten darüber hinaus immer noch Unklarheiten bestehen, so kontaktieren Sie bitte ausschließlich die Praktikumsleitung.
Allgemeine Fragen zur Anmeldung und zur Teilnahme
Fragen zur Gruppeneinteilung/Fehlzeiten während des Praktikums
Fragen zur Äquivalenz dieser Lehrveranstaltungen/anderweitig erbrachter Studienleistungen
Fragen zu Leistungsnachweisen/sonstigen Bescheinigungen
Fragen zum Kreis der zum Besuch der Lehrveranstaltung berechtigten Studenten
- Allgemeine Fragen zur Anmeldung und zur Teilnahme
F: Ich habe (irgendwo) gehört, dass man trotz Bestehen der Kenntnisprüfung unter Umständen keinen Platz im Praktikum bekommt. Stimmt das?
A: Nein, das stimmt in der Regel nicht. Nur, wenn sich nachträglich herausstellt, dass Sie nicht zum Kreis der Studenten gehören, die an diesem Praktikum teilnehmen dürfen (siehe letzte Frage ganz unten), oder durch Manipulation und Betrug das Bestehen der Kenntnisprüfung erreicht haben, wird Ihnen ggf. der Zugang zum Praktikum verwehrt.
F: Ich möchte am Praktikum teilnehmen. Was muss ich tun?
A: Wenn Sie zum Bereich der berechtigten Studenten gehören (siehe letzte Frage ganz unten), dann melden Sie sich innerhalb der im Zeitplan genannten Fristen zum Praktikum an. Sobald Sie die Eingangsprüfung bestanden haben, können Sie am Praktikum teilnehmen. Genauere Informationen dazu liefert die im Vorfeld des Praktikums stattfindende Informationsveranstaltung (siehe Zeitplan).
F: Ich habe die Kenntnisprüfung bereits einmal bestanden, jedoch am Praktikum nicht teilgenommen. Muss ich diese noch einmal bestehen?
A: Nein, eine einmalig bestandene Kenntnisprüfung behält ihre Gültigkeit. Bitte melden Sie sich online zum Praktikum an und vermerken Sie das Jahr, in dem Sie die Kenntnisprüfung bestanden haben, im entsprechenden Bemerkungsfeld.
F: Ich möchte die Kenntnisprüfung dieses Jahr ablegen, jedoch nicht am Praktikum teilnehmen. Kann ich das?
A: Ja (siehe vorherige Antwort). Bitte melden Sie sich online zum Praktikum an und vermerken Sie im Bemerkungsfeld, dass Sie am Praktikum nicht teilnehmen wollen. Das verhindert, dass wir teure Chemikalien vorbereiten, die dann nicht in Anspruch genommen werden.
F: Ich studiere (oder plane ein Studium der) Zahn- oder Humanmedizin und möchte am Praktikum teilnehmen. Geht das?
Nein, die Lehrveranstaltung ist ausschließlich den berechtigten Studierenden vorbehalten (siehe letzte Frage ganz unten).
- Fragen zur Gruppeneinteilung/Fehlzeiten während des Praktikums
F: Ich habe am ... einen Termin und würde daher gerne in die ...-Schicht eingeteilt werden. Geht das?
A: Vielleicht. Wünsche zur Gruppeneinteilung sind unmittelbar bei der Onlineanmeldung im Bemerkungsfeld zu hinterlassen. Im Regelfall bemüht sich die Praktikumsleitung, entsprechende Wünsche zu berücksichtigen, obwohl kein Anspruch darauf besteht. Es werden generell nur Wünsche zur Schicht erfüllt. Auf Wünsche, innerhalb einer Schicht in eine bestimmte Gruppe eingeteilt zu werden, kann keine Rücksicht genommen werden.
F: Ich arbeite/lerne gerne mit XYZ zusammen, und wir möchten daher in eine gemeinsame Gruppe eingeteilt werden. Ist das möglich?
A: Siehe vorherige Frage. Wünsche zur Einteilung in eine bestimmte Gruppe können nicht berücksichtigt werden.
F: Ich kann aufgrund von ... am Xten Praktikumstag nicht erscheinen. Was soll ich tun?
A: Bei dem Praktikum handelt es sich um ein Intensiv-Blockpraktikum. Fehlzeiten können in der Regel nicht aufgeholt werden und sind daher prinzipiell nicht zulässig. Beim Vorliegen von äußerst (!) triftigen (!) Gründen kann die Praktikumsleitung eine Ausnahme von dieser Regel beschließen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen positiven Bescheid. Es wird nochmals darauf hingewiesen, das derartige Ausnahmen nur in wirklichen Notsituationen möglich sind!
- Fragen zur Äquivalenz dieser Lehrveranstaltungen/anderweitig erbrachter Studienleistungen
F: Ich habe das Modul BP03 bereits erfolgreich abgelegt und benötige nun eine Äquivalenzbescheinigung, damit ich in meinem neuen Studienfach eine entsprechende Lehrveranstaltung nicht mehr zu besuchen brauche. Bekomme ich die von der Praktikumsleitung?
A: Nein, keinesfalls. Die Veranstalter derjenigen Lehrveranstaltung, für die Sie sich die Äquivalenz des Moduls BP03 anerkennen lassen wollen, sind dafür zuständig zu entscheiden, ob die von Ihnen im Rahmen des Moduls BP03 erbrachten Leistungen deckungsgleich oder -ähnlich mit den Ihrigen sind. Wenn Sie also z.B. Biologie an einer anderen Universität weiter studieren wollen, dann gehen Sie mit Ihrem Leistungsnachweis (dem beglaubigten „BASIS“-Auszug) und der Inhaltsbeschreibung des Moduls BP03 (zu finden im Modulhandbuch Ihrer Prüfungsordnung) zum Praktikumsleiter oder Modulverantwortlichen des entsprechenden Moduls an der neuen Hochschule/Universität. Wenn Sie noch nicht eingeschriebener Student des neuen Studienganges sind, weil Sie zum Beispiel den Quereinstieg in einen von der Stiftung für Hochschulzulassung beschränkten Studiengang (Medizin, Pharmazie, Tiermedizin, Zahnmedizin) planen, so ist Ihr Ansprechpartner in jedem Fall das zuständige Landesprüfungsamt. In der Regel finden Sie dort auf den Internetseiten weitere Informationen und Formulare.
F: Ich habe bereits im Rahmen eines anderen Studienganges eine Lehrveranstaltung besucht und möchte prüfen lassen, ob die dort erbrachten Leistungen auf das Modul BP03 anrechenbar sind. An wen muss ich mich wenden?
A: In diesem Falle kontaktieren Sie bitte die Praktikumsleitung und vereinbaren einen Gesprächstermin im Rahmen der angegebenen Sprechstunde. Bitte nehmen Sie die Sprechstunden nur nach Voranmeldung (telefonisch / per E-Mail) wahr, um zu vermeiden, dass Sie umsonst kommen. Bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit, aus denen hervor geht, was Sie genau in der Vergangenheit bereits gelernt haben. Geeignete Nachweise sind zum Beispiel ein beglaubigter „Transcript of Records“ und eine Inhaltsbeschreibung des entsprechenden Moduls, z.B. ein Auszug aus dem Modulhandbuch. Die Praktikumsleitung wird nach Prüfung aller Dokumente ggf. die Anerkennung in die Wege leiten.
F: Vor Beginn meines Studiums habe ich bereits eine Ausbildung zum … gemacht und möchte prüfen lassen, inwiefern mir diese Leistungen auf das Modul BP03 anerkannt werden können. Was muss ich tun?
A: Siehe vorherige Antwort. Denken Sie bitte daran, Ihr Ausbildungszeugnis samt „Diploma Supplement“ (falls vorhanden) mitzubringen. Es werden in jedem Fall Unterlagen benötigt, aus denen Ihre konkreten Leistungen im Fach Chemie hervorgehen, da das Modul BP03 benotet ist und im Falle einer Äquivalenzanerkennung eine entsprechende Note verbucht werden muss.
- Fragen zu Leistungsnachweisen/sonstigen Bescheinigungen
F: Ich benötige einen Leistungsnachweis über den Besuch dieser Lehrveranstaltung.
A: Mit der Einführung der Bachelor/Masterstudiengänge wurde gleichzeitig das elektronische System zur Prüfungsanmeldung „BASIS“ eingeführt. Dort werden Ihre Leistungen verbucht und gespeichert. Wenn Sie an anderer Stelle einen Nachweis über erbrachte Leistungen vorlegen müssen, so nutzen Sie BASIS zum Erstellen eines entsprechenden BASIS-Auszugs, den Sie sich – falls gewünscht – im Fachgruppenbüro Biologie beglaubigen lassen können.
F: Ich benötige eine Bescheinigung für …
A: Kontaktieren Sie bitte die Praktikumsleitung und erbitten Sie einen Termin im Rahmen der angegebenen Sprechzeiten.
- Fragen zum Kreis der zum Besuch der Lehrveranstaltung berechtigten Studenten
F: Wer kann an diesem Praktikum teilnehmen?
A: Dieses Praktikum ist eine geschlossene Veranstaltung. Teilnehmen können zum Beispiel ordentlich eingeschriebene Studenten des Bachelorstudienganges Biologie im Hauptfach (Ersthörer) der Universität Bonn. Darüber hinaus können ggf. Studenten anderer naturwissenschaftlicher Studiengänge teilnehmen, wenn diese Lehrveranstaltung in der entsprechenden Prüfungs- und Studienordnung (Modulhandbuch) zum Besuch vorgeschlagen ist. Im Zweifelsfall entscheidet die Praktikumsleitung über die Zulassung zum Praktikum in Abwägung aller Umstände. Sonderzulassungen sind immer Einzelfallentscheidungen – es besteht kein prinzipielles Anrecht auf Zulassung!
Studierende des Bachelorstudienganges Geowissenschaften können am Modul BCh1.2 des Bachelorstudienganges Chemie teilnehmen, das dem Modul B38 ihrer Prüfungsordnung entspricht.
Fragen Sie im Zweifelsfalle gerne bei der Praktikumsleitung nach.
Studierende (auch angehende) der Zahn- und Humanmedizin gehören nicht in den Kreis berechtigter Studenten.